Bund und Länder haben ihre neuen Beschlüsse gefasst, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Der Beschluss, der seit dem 2. November bis zum Ende des Monats gilt, betrifft alle Bereiche, so auch das Sporttreiben und den Tennissport.
In der Mitteilung einer aktuellen Bundesverfügung zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie steht unter Punkt 5. Institutionen und Einrichtungen ……. werden geschlossen. Dazu gehören:
Punkt d.)
der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
Das heiĂźt fĂĽr unseren Sportbetrieb, dass seit dem 2. November der Trainings- und Punktspielbetrieb bis auf Weiteres ausgesetzt wird.
Das Training ist weiterhin möglich – auch in der Halle. Es darf nur Einzel gespielt werden. Ausnahme: Personen aus einem Hausstand dĂĽrfen Doppel spielen.