Aufgepasst liebe Regelinteressierten und zukĂĽnftige DTB B/C Oberschiedsrichter,
die Frist zur Anmeldung für das Wochenende in 7 Tagen endet morgen 23:59 Uhr. Anmeldung über den TMV Seminarkalender bzw. über den Ausbilder Torsten Kloß mit sämtlichen Kontaktdaten.
Anbei die Infos als Text und TMV Ausbildungsordnung DTB-B_C Oberschiedsrichter Lizenz 2026:
TMV Ausbildungsordnung DTB-B/C Oberschiedsrichter Lizenz 2026
Ausbilder:Â Torsten KloĂź (Referent fĂĽr Schiedsrichterwesen und Regelkunde)
Lizenz:Â DTB-B Oberschiedsrichter Lizenz und DTB-C Oberschiedsrichter Lizenz (16 Jahre)
Teilnehmerkosten:Â 100 Euro an Tennisverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. ĂĽberweisen
Bankdaten:Â TMV, Volksbank Vorpommern eG, IBAN: DE50 1309 1054 0004 8479 38
Verpflegung:Â Wasser, Mittagessen
Lehrgangsdauer: 10.-11.10.2026 09:30-18:00 Uhr Theorie, Praxistest 1 zusätzlicher Termin
Beginn:Â 10.10.2026, Samstag, 9:30 Uhr
Ort:Â IN VIA, Mehrgenerationenhaus Rostock LĂĽtten-Klein, Danziger StraĂźe 45 d, 18107 Rostock
09:30 Uhr – 09:35 Uhr Vorstellung und Einführung
09:35 Uhr – 11:50 Uhr Modul „ITF Tennisregeln“ 3 UE
11:50 Uhr – 12:00 Uhr Pause
12:00 Uhr – 12:45 Uhr Modul „Empfehlung für das Spiel ohne Schiedsrichter“ 1 UE
12:45 Uhr – 13:45 Uhr Mittagspause
13:45 Uhr – 15:15 Uhr Modul „Spielregeln“ 2 UE
15:15 Uhr – 16:00 Uhr Modul „Wettspielordnung DTB / Mitgliedsverband“ 1 UE
16:00 Uhr – 16:15 Uhr Pause
16:15 Uhr – 17:45 Uhr Modul „Wettspielordnung DTB / Mitgliedsverband“ 2 UE
Beginn:Â 11.10.2026, Sonntag, 9:30 Uhr
Ort: IN VIA, Mehrgenerationenhaus Rostock LĂĽtten-Klein, Danziger StraĂźe 45 d, 18107 Rostock
09:30 Uhr – 09:55 Auffrischungstest
09:55 Uhr – 10:00 Uhr Pause
10:00 Uhr – 11:30 Uhr Modul „Turnierordnung DTB / Mitgliedsverband“ 2 UE
11:30 Uhr – 12:00 Uhr Mittagspause
12:00 Uhr – 13:30 Uhr Modul „Verhaltenskodex des DTB“ 2 UE
13:30 Uhr – 13:45 Uhr Pause
13:45 Uhr – 15:15 Uhr Modul „Zusammenarbeit SR und OSR“ 2 UE
15:15 Uhr – 15:30 Uhr Pause
15:30 Uhr – 17:00 Uhr Modul „Praxisfälle“ 2 UE
17:00 Uhr – 18:00 Uhr schriftlicher Abschlusstest, Ende
Der Praxistest erfolgt als separater Termin in Absprache mit dem Ausbilder.
DTB-B Lizenz ab 18 Jahren und DTB-C Lizenz ab 16 Jahren
-> 17 Lehreinheiten a 45 Minuten, 100 Euro Lehrgangskosten mit schriftlichem Test
ITF-Tennisregeln, Spielregeln, Empfehlung für das Spiel ohne Schiedsrichter, WO, Turnierordnungen, Verhaltenskodex, Zusammenarbeit Oberschiedsrichter und Schiedsrichter, Praxisfälle
Zulassungskriterien:
Mitgliedschaft eines DTB-Mitgliedsvereins, wĂĽnschenswert Vorkenntnisse der DTB-Regeln und Ordnungen, Mindestalter (s.o.), Entrichtung der AusbildungsgebĂĽhr
Ausbildung:
Referent für Schiedsrichterwesen und Regelkunde organisiert und führt die Lehrgänge durch. Er kann Vertreter beauftragen. Die Teilnehmer haben die für die Ausbildung erforderliche Gebühr zu entrichten.
UE steht fĂĽr die Unterrichtseinheit. Je nach Lehrgang sind 17 UE zu vermitteln.
Lehrinhalte sind die aktuell gĂĽltigen ITF-Tennisregeln, die Regeln und Ordnungen des DTB (insbesondere Wettspiel- und Turnierordnung, Verhaltenskodex, Spiel ohne Schiedsrichter). Anerkennung und Unterzeichnung des DTB Ehrenkodex.
Lizenz:
GĂĽltigkeit beginnt beim erfolgreich bestandenen Theorie- und Praxistest.
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert. Die erworbene Lizenz ist auf https://schiedsrichter.tennis.de/ mit der gültigen Lizenzdauer einsehbar. Die Lizenz wird für 2 Jahre vergeben. Jährliche Auffischungstest als Refresher-Test (Bearbeitung im Februar mit Nachweis der Einsätze) sind für die Verlängerung der Lizenz notwendig. Jährlich sind 2 Einsätze nachzuweisen (möglich sind Ranglisten- und LK-Turniere). Alle 2 Jahre muss jeder eine Fortbildung (online, oder in Präsenzveranstaltung nachweisen). Der Referent für Schiedsrichterwesen und Regelkunde überwacht die für die Lizenz erforderlichen Voraussetzungen und kontaktiert bei fehlenden Nachweisen die Teilnehmer, sodass diese innerhalb einer Frist Nachweise zu erbringen haben.
PrĂĽfungsordnung:
Der TMV bildet im Rahmen der Ausbildung für die Turnierlandschaft kompetente Oberschiedsrichter aus, um den Anforderungen für Turniere gerecht zu werden. Wissen wird den Lehrgängen entsprechend vermittelt und jährlich als Refresher-Test abgerufen. Die Praxis wird zusammen mit dem Referenten für Schiedsrichterwesen und Regelkunde und dem Teilnehmer durchgeführt.
Notengebung und Gewichtung der PrĂĽfungsteile
FĂĽr die Bewertung von PrĂĽfungsleistungen sind die folgenden Noten zu verwenden:
1 = sehr gut (mindestens 95%)
2 = gut (mindestens 90%)
3 = befriedigend (mindestens 80%)
4 = ausreichend (mindestens 70%)
5 = nicht ausreichend (weniger als 70%)
Zur differenzierten Bewertung können halbe Noten vergeben werden.
Das Prüfungsergebnis wird dem Teilnehmer innerhalb von 7 Tagen mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ mitgeteilt.
Bei Nichtbestehen der PrĂĽfung:
Die PrĂĽfung ist nicht bestanden, wenn
- a) einer der beiden Prüfungsbereiche mit „nicht ausreichend“ bewertet wird,
- b) ein Kandidat unentschuldigt einen PrĂĽfungstermin nicht wahrnimmt,
- c) ein Kandidat die PrĂĽfung abbricht oder
- d) ein Kandidat von einer PrĂĽfung ausgeschlossen wird.
- d) Erkrankung, Versäumnis
Kandidaten, die einen Prüfungstermin wegen Erkrankung nicht wahrnehmen können, müssen dies spätestens innerhalb von 3 Tagen durch ein ärztliches Attest nachweisen.
Kandidaten, die aus anderen Gründen einen Termin nicht wahrnehmen, müssen unverzüglich nachweisen, dass sie das Versäumnis nicht zu vertreten haben. Ein Ersatztermin wird bekannt gegeben.
Ordnungswidriges Verhalten:
Ordnungswidriges Verhalten der Kandidaten während der Prüfung, insbesondere eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch, hat den Ausschluss der Kandidaten von der weiteren Prüfung zur Folge. Die Prüfung gilt dann als „nicht bestanden“. Über das ordnungswidrige Verhalten und den Ausschluss ist eine Niederschrift anzufertigen und von dem Prüfer zu unterzeichnen.
PrĂĽfungswiederholung:
Wurde die PrĂĽfung nicht bestanden, dann kann sie in der Regel einmal wiederholt werden.
Diese Prüfungswiederholung ist vom Kandidaten schriftlich zu beantragen. Eine weitere Wiederholung bedarf der gesonderten Genehmigung des TMV. Wurden nur einzelne Prüfungsbereiche nicht bestanden, sind diese Prüfungsbereiche zu wiederholen.
Termin und Ort der PrĂĽfungswiederholungen bestimmt der Referent fĂĽr Schiedsrichterwesen und Regelkunde des TMV. Die Kosten fĂĽr eine Wiederholung der PrĂĽfung werden dem Kandidaten vorab mitgeteilt und sind von diesem vor der PrĂĽfungswiederholung zu entrichten.
Zulassung von Ausnahmen:
Sofern nicht anders festgelegt, kann der Referent für Schiedsrichterwesen und Regelkunde des TMV in begründeten Fällen Ausnahmen von dieser Ausbildungsordnung zulassen.
Anerkenntnis und Verpflichtung zur Einhaltung der TMV Ausbildungsordnung fĂĽr Oberschiedsrichter:
Mit der Teilnahme der Ausbildung erkennt jeder diese Ordnung, sowie den DTB Ehrenkodex an. Eine gesonderte Unterzeichnung bzw. Belehrung bedarf es hierfĂĽr nicht.Â
Rostock, 01.10.2026
Torsten KloĂź
TMV Referent fĂĽr Schiedsrichterwesen und Regelkunde